Das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration (MFFKI) möchte die Internetseite barrierefrei für alle machen.
Barrierefrei bedeutet:
Sehbehinderte können die Internetseite gut sehen oder hören. Blinde können sie hören, Gehörlose können Gebärdensprache lesen und Sie können leichte Sprache lesen.
Das muss die Internetseite haben.
Das Gesetz bestimmt, wie die Internetseite sein muss.
Das Gesetz ist: Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (LGGBehM) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV-RP).
Sie helfen es zu verbessern, damit alle Seiten barrierefrei sind.
Die Internetseite erfüllt das Gesetz BITV-RP.
Sie wurde geprüft. Sie helfen es zu verbessern, damit alle Seiten barrierefrei sind.
Die Prüfung ist im Januar 2021 gemacht worden.