Mit dem Eintritt in die Schule ändert sich nicht nur der Alltag der Kinder, sondern auch der der ganzen Familie. Besonders berufstätige Eltern stehen vor der Frage: Wie lässt sich die Betreuung des Kindes nach Schulschluss zuverlässig organisieren? In Rheinland-Pfalz gibt es hierfür verschiedene Angebote, die Familien entlasten und Kindern einen sicheren und fördernden Rahmen bieten.
Grundsätzlich ist die Förderung und Betreuung in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe von Schulkindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr landesrechtlich im KiTa-Gesetz geregelt. Das bedeutet, dass für Kinder ein Angebot in Tageseinrichtungen vorgehalten werden muss, sofern im Rahmen der Schule keine durchgehende Betreuung erfolgen kann. Die Planung und Bereitstellung dieser Betreuungsangebote liegt ist der Verantwortung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe. Das gilt auch in Schulferienzeiten.
Ganztagsschule – Lernen und Leben unter einem Dach
Eine zentrale Säule der Nachmittagsbetreuung ist die Ganztagsschule in Angebotsform. Dieses Modell wird durch das Ganztagsschulprogramm des Landes Rheinland-Pfalz gefördert. Es richtet sich in erster Linie an Grundschulen, aber auch weiterführende Schulen bieten diese Form an.
Die Ganztagsschule bietet an vier Tagen in der Woche (in der Regel Montag bis Donnerstag) eine strukturierte Betreuung bis in den Nachmittag hinein – meist bis 16 Uhr. Der Vormittagsunterricht wird durch ein Nachmittagsangebot ergänzt, das aus Hausaufgabenbetreuung, Förderangeboten, sportlichen, musischen oder kreativen Aktivitäten besteht. Das Angebot ist in der Regel kostenfrei, nur für das Mittagessen können Beiträge anfallen.
Ein großer Vorteil: Kinder bleiben in ihrem gewohnten schulischen Umfeld, haben feste Bezugspersonen und können in der Gruppe lernen, spielen und sich entfalten.
Hort und Betreuende Grundschule
Neben der Ganztagsschule gibt es auch Horte und die Betreuende Grundschule. Diese Angebote sind besonders dort verbreitet, wo keine Ganztagsschule vorhanden ist oder Eltern flexiblere Betreuungszeiten benötigen.
Förderung durch das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG)
Mit dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) des Bundes, das ab dem Schuljahr 2026/27 stufenweise in Kraft tritt, erhalten alle Kinder im Grundschulalter einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung – zunächst für die erste Klassenstufe, später für alle Grundschuljahre. Das Ziel: Eltern sollen Beruf und Familie noch besser miteinander vereinbaren können.
Die Kommunen und Länder bereiten sich bereits intensiv auf die Umsetzung vor. Schon jetzt wird der Ausbau von Ganztagsangeboten und die Qualität der Betreuung durch Förderprogramme unterstützt.
Individuelle Lösungen – privat organisiert
Neben den institutionellen Angeboten greifen manche Familien auf private Betreuungsmöglichkeiten zurück. Dazu gehören z. B. Tagespflegepersonen, Nachhilfeinstitute mit Betreuungsangebot, Studentische Betreuungskräfte oder der Austausch innerhalb der Nachbarschaft oder Familie. Diese Lösungen sind besonders flexibel, aber meist auch mit höheren Kosten verbunden.
Wo finde ich weitere Informationen und Unterstützung?
Wenn Sie sich über Betreuungsmöglichkeiten für Ihr Schulkind in Rheinland-Pfalz informieren möchten, stehen Ihnen verschiedene Anlaufstellen zur Verfügung:
Die Nachmittagsbetreuung von Schulkindern in Rheinland-Pfalz ist vielfältig und richtet sich an den Bedürfnissen von Familien aus. Ob Ganztagsschule, Hort oder flexible Betreuungsformen – für nahezu jede Lebenssituation gibt es passende Angebote. Besonders das kommende Ganztagsförderungsgesetz wird Familien in Zukunft noch stärker entlasten.
Informieren Sie sich bei Ihrer Schule, Ihrer Kommune oder dem Jugendamt über die Angebote vor Ort und nutzen Sie die Möglichkeiten, die zu Ihrer Familie passen!