Kinderbetreuung im Kleinkindalter – ein Überblick für RLP

Betreuung im Kleinkindalter

Die Suche nach der passenden Betreuung für das eigene Kind ist für viele Eltern eine große Entscheidung. In Rheinland-Pfalz gibt es dabei einige Besonderheiten: Schon ab dem ersten Geburtstag haben Kinder einen Anspruch auf Betreuung – und ab dem zweiten Geburtstag ist der Besuch einer Kita für Familien beitragsfrei. Im Folgenden findet ihr die wichtigsten Informationen für Kinder unter und über zwei Jahren, die Kostenregelungen sowie Tipps, wo ihr euch am besten informiert.

 

Betreuungsformen unter 2 Jahren

In Rheinland-Pfalz wird bei der Betreuung grundsätzlich unterschieden zwischen Kindern unter 2 und Kindern über einem Alter von 2 Jahren. Für Kinder zwischen dem ersten und zweiten Geburtstag besteht ein gesetzlicher Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Dieser kann entweder in einer Krippe (Kindertagesstätte mit speziellen U2-Gruppen) oder in der Kindertagespflege bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater sein.

Die Krippe bzw. Kita für die U2-Kinder folgt dabei einem pädagogischen Konzept mit kleinen Gruppengrößen. Kinder werden teils bereits mit drei oder sechs Monaten aufgenommen und können die Krippe bis zum dritten Lebensjahr besuchen. Der Träger der Einrichtung kann kommunal, kirchlich oder privat sein. Auch Elterninitiativen können eine Möglichkeit sein. Für Kinder unter zwei Jahren fallen dabei Betreuungskosten an, die sich nach dem Einkommen und der Betreuungszeit richten.

In der Kindertagespflege findet eher eine familiennahe Betreuung statt, ebenfalls in kleinen Gruppen von bis zu fünf Kindern. Die Betreuung ist hierbei oft flexibler und individueller auf die Kinder abgestimmt. Ab dem Säuglingsalter bis zum 14. Lebensjahr kann diese Betreuungsform genutzt werden. Organisiert wird die Kindertagespflege über das örtliche Jugendamt, meist bieten selbständige Tagespflegepersonen die Betreuung an. Auch hier zahlen Eltern für Kinder unter zwei Jahren Beiträge, die ihnen jedoch abhängig vom Einkommen teilweise oder ganz auf Antrag beim Jugendamt erlassen werden können.

 

Betreuung ab 2 Jahren bis zum Schuleintritt

Ab dem zweiten Geburtstag wird es deutlich einfacher: In Rheinland-Pfalz ist die Kita-Betreuung dann beitragsfrei – egal, ob das Kind in einer Krippengruppe für Zweijährige oder in einer klassischen Kindergartengruppe betreut wird. Jedes Kind hat ab seinem zweiten Geburtstag einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz mit mindestens sieben Stunden Betreuung am Stück pro Tag (zwischen Montag und Freitag). Auch hier können die Eltern zwischen verschiedenen Trägern bzw. Einrichtungen wählen, in denen unterschiedliche Konzepte angeboten werden (bspw. Waldkita, Montessori, offene Arbeit etc.). Ob ein Platz gewährt wird, hängt dabei aber auch vom Wohnort ab.

Kosten fallen hier allerdings für die Verpflegung der Kinder an. Für Mittagessen und Snacks können Gebühren seitens der Einrichtung erhoben werden; die Höhe wird vom jeweiligen Träger festgelegt. 

 

Frühzeitig Informationen einholen und anmelden

In jedem Fall ist es ratsam bereits im Vorfeld (je nach gewünschtem Betreuungsbeginn mindestens ein Jahr vorher) Informationen zur Anmeldung und den vorhandenen Betreuungseinrichtungen einzuholen.

Mögliche Informationsquellen können sein:

  • Kita-Server Rheinland-Pfalz: Das Portal bietet umfassende Infos zu verschiedenen Einrichtungsformen, dem Kitagesetz, Qualitätsentwicklung und einer Datenbank aller Einrichtungen im Land.
  • Jugendämter der Städte und Kreise: Sie bieten lokale Beratung für Krippenplätze und Kindertagespflege. Eltern erhalten hier auch frühzeitige Unterstützung und konkrete Hilfestellung bei allen Fragen zur Kinderbetreuung – auch zu möglichen anfallenden Kosten und deren Erstattungsmöglichkeiten.

Interessant sein könnte auch der Landeselternausschuss der Kindertagesstätten Rheinland-Pfalz (LEA RLP). Hierbei handelt es sich um eine gesetzlich verankerte Elternvertretung, die regelmäßig über das Kita-System informiert, Materialien bereitstellt und zu Online-Veranstaltungen einlädt.

 

Fazit: Der Übergang von der Familie in eine Betreuungseinrichtung muss ausreichend geplant sein. Eltern sollten sich vorab bspw. Gedanken dazu machen ab welchem Alter sie einen Betreuungsplatz benötigen, welchen Umfang dieser Platz haben sollte, welche pädagogischen Konzepte es gibt oder auch wie die Eingewöhnung schließlich seitens der Einrichtung verläuft. Auch anfallende Kosten müssen bedacht werden und ggfls. Erstattungsmöglichkeiten abgeklärt sein.

Wer sich jedoch frühzeitig informiert oder beraten lässt, kann entspannt in die aufregende Kindergartenzeit starten.