Die bevorstehende Geburt planen – an was Sie denken sollten

Sie sind schwanger, haben eine Hebamme gefunden und sind nun dabei die bevorstehende Geburt zu planen. Zunächst einmal: Eine Hebamme kann in vielen Fragen bereits Auskunft geben und Sie bei der Planung unterstützen. Die Wahl des passenden Geburtsortes ist jedoch, vorausgesetzt es sprechen keine medizinischen Gründe dagegen, Ihnen überlassen.

Die Wahl des Geburtsortes

Sie können Ihr Kind in der Geburtsklinik, einem Geburtshaus oder zuhause zur Welt bringen. Entscheidend ist, wo Sie sich am besten aufgehoben fühlen. Eine ausführliche Übersicht über die Unterschiede sowie Vor- und Nachteile der Geburtsorte finden Sie hier.

Wenn Sie sich für eine Geburtsklinik entscheiden, können Sie die Suche entweder über eine Internetsuchmaschine nach Umkreissuche vornehmen und schauen, welche Kliniken auch Geburtsstationen haben oder über den Klinikradar suchen. Oftmals bieten Kliniken Informationsabende an oder Führungen durch ihre Geburtsräume. So bekommen Sie einen Einblick und können Fragen vor Ort stellen.

Meldung des Kindes beim Standesamt

Sobald das Kind zur Welt gekommen ist, muss es bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt gemeldet werden. Die Geburt muss angezeigt werden, um eine Geburtsurkunde zu erhalten, welche Sie wiederum bei anderen Behördengänge als Nachweis einreichen müssen.

Kommt das Kind in einem Krankenhaus zur Welt, so wird die Geburtsanzeige durch das Krankenhaus übernommen. Dafür müssen Sie sich jedoch vorab informieren, welche Unterlagen Sie vorab einreichen sollten.

Kommt das Kind etwa zu Hause zur Welt, muss die Geburt durch eine sorgeberechtige Person beim zuständigen Standesamt erfolgen. Eine detaillierte Erläuterung zum Vorgehen und den Dokumenten, die Sie zur Geburtsanzeige benötigen, finden Sie auch auf der Seite des „Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz“.

Behördengänge einplanen

Weitere „Verwaltungsgänge“, die Sie ggfls. übernehmen müssen, seien an dieser Stelle nur kurz gelistet:

Elternzeit beantragen

Elterngeld beantragen

Sorgeerklärung beurkunden und

Vaterschaftsanerkennung beurkunden

Eine Übersicht mit weiteren Informationen zu diesen Punkten finden Sie zudem auch auf der Seite des „Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz“.

Eine gute Übersicht über alle Aspekte, die vor und auch nach der Geburt wichtig sein können, bietet außerdem das Familienportal des Bundes.