Familienurlaub: Landeszuschuss Familienferien

Ein gemeinsamer Familienurlaub ist eine wertvolle Zeit, um sich zu erholen, neue Eindrücke zu sammeln und als Familie zusammenzuwachsen. Doch nicht jede Familie kann sich eine Urlaubsreise leisten. Genau hier setzt der Landeszuschuss Familienferien in Rheinland-Pfalz an.

Was ist der Landeszuschuss Familienferien?

Der Landeszuschuss Familienferien ist eine finanzielle Unterstützung des Landes Rheinland-Pfalz für Familien mit geringem Einkommen. Ziel ist es, Familien einen gemeinsamen Urlaub zu ermöglichen, der ihnen sonst finanziell nicht möglich wäre.

Wer kann den Zuschuss beantragen?

Der Zuschuss richtet sich an Familien mit Wohnsitz in Rheinland-Pfalz, die ein geringes Einkommen haben. Dazu gehören:

  • Familien mit Kindern unter 18 Jahren
  • Alleinerziehende mit mindestens einem Kind
  • Familien, die Sozialleistungen wie Bürgergeld (ehemals Hartz IV), Sozialhilfe oder Wohngeld beziehen

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Anzahl der Familienmitglieder und der Dauer des Urlaubs. 

Wo kann der Urlaub stattfinden?

Gefördert werden Aufenthalte in anerkannten Familienferienstätten, die auf Erholung und Freizeitgestaltung für Familien spezialisiert sind. Diese befinden sich sowohl in Rheinland-Pfalz als auch in anderen Bundesländern. Auf der Webseite “Urlaub mit der Familie” können Sie die gelisteten Familienferienstätten einsehen.

Wie beantrage ich den Zuschuss?

  1. Antragsformular ausfüllen – Das Formular kann bei der zuständigen Behörde bzw. über das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung beantragt werden.
  1. Einkommensnachweise einreichen – Nachweise über Sozialleistungen oder Gehaltsabrechnungen müssen beigelegt werden.
  2. Buchung einer anerkannten Familienferienstätte nachweisen – Die Reservierungsbestätigung muss vorgelegt werden.
  3. Antrag rechtzeitig einreichen – Es empfiehlt sich, den Antrag frühzeitig zu stellen, da die Mittel begrenzt sind.

 

Weitere Informationen zum Zuschuss, der Antragstellung und zuständige Behörden finden Sie auch auf der Webseite des Familienministeriums.