Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihrer Mehrlinge! Die Geburt eines oder mehrerer Kinder ist sicher ein Grund zur Freude, kann Sie aber auch vor Herausforderungen stellen. Besonders eine Mehrlingsgeburt bedeutet auch einen stärkeren finanziellen Aufwand für die Familie.
Um Familien finanziell zu entlasten, bietet das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration einen Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro. Dieser kann einkommensunabhängig beantragt werden kann. Voraussetzung ist, dass es sich um drei oder mehr gleichgeborene Kinder handelt, die Familie in Rheinland-Pfalz lebt und der Antrag zum Erhalt des Geldes innerhalb des ersten Jahres nach der Geburt gestellt wird.
Antragsberechtigt sind leibliche oder alleinerziehende leibliche Elternteile von Mehrlingen sowie andere Personen, denen das Personensorgerecht für die Mehrlinge übertragen worden ist, z. B. Adoptiveltern. Als Nachweise sind dem Antrag eine Kopie der Geburtsurkunden und eine Kopie der Meldebescheinigung beizulegen. Es muss hieraus ersichtlich werden, dass die Antragstellende/n mit den Kindern in einem gemeinsamen Haushalt leben.
Den Antrag können sowie Informationen zur Förderung können Sie hier (auf der Seite unten) einsehen.