Schwangerschaftskonfliktberatung und -abbruch: Gesetz gegen Gehsteigbelästigung

Eine ungewollte oder problematisch verlaufende Schwangerschaft kann dazu führen, dass die Frau in eine Konfliktsituation gerät und sich Gedanken über den weiteren Umgang mit der Schwangerschaft macht. Im Rahmen der Schwangerschaftskonfliktberatung kann die Schwangere Hilfe und Beratung bei dieser schwierigen Entscheidung erhalten. Die Beratung ist vor allem dann verpflichtend, wenn die Frau sich für einen Abbruch entscheiden möchte.

Grundsätzlich ist der Abbruch einer Schwangerschaft in Deutschland strafbar. Durch eine vorangehende Beratung (gemäß der sogenannten Beratungsregelung §218a Abs. 1 StGB) wird die Strafbarkeit jedoch umgangen. Rein rechtlich kann ein Abbruch schließlich bis zur 12. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden. Im Zuge des Beratungsgesprächs erhalten Sie eine Beratungsbescheinigung der zuständigen Stelle, mit welcher Sie einen Eingriff durchführen lassen können.

Weitere Informationen rund um die Beratung an sich finden Sie zum Beispiel auf der Seite von pro familia, dem größten Verband für Sexual-, Schwangerschafts- und Partnerschaftsberatung in Deutschland. Eine ausführliche Liste mit Schwangerschaftsberatungsstellen in Rheinland-Pfalz bietet zudem das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, siehe hier. Über diese Stellen erhalten Sie schließlich auch Adressen von Einrichtungen, in denen Sie den Abbruch an sich durchführen lassen können.

Die Entscheidung zu diesem Schritt ist dabei sicher nicht leicht. Erschwert wurde es den Betreffenden noch dadurch, dass in jüngster Vergangenheit in Einzelfällen Gegenproteste vor Abbruchkliniken stattgefunden haben und Frauen von Abtreibungsgegnern belästigt wurden.

Um Frauen und auch beteiligtes Fachpersonal besser zu schützen, hat der Bundestag im Juli 2024 ein Gesetz gegen diese sogenannte Gehsteigbelästigung verabschiedet. Nun ist geregelt, dass in einem Bereich von 100 Metern um den Eingangsbereich der Beratungsstellen und Einrichtungen, in denen Abbrüche vorgenommen werden, keine Proteste oder Beeinflussungen durch Gegner stattfinden dürfen. Andernfalls müssen die Verursacher mit einer Geldbuße rechnen.