Angebot

Trennungs- und Scheidungsberatung
Beratung von Eltern, Kindern und Jugendlichen im Falle einer Trennung und Scheidung; Mitwirkung bei familiengerichtlichen Entscheidungen

Jugendgerichtshilfe
Beratung straffällig gewordener Jugendlicher und Erwachsener, Mitwirkung im jugendgerichtlichen Verfahren

Wirtschaftliche Jugendhilfe
Alle finanziellen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Hilfen zur Erziehung nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz

Beistandschaften, Pflegschaften und Vormundschaften
Beantragung von Beistandschaften vom allein erziehenden Elternteil bis zum 18. Lebensjahr; Übernahme von Teilen der elterlichen Sorge bei Minderjährigen oder Übernahme der gesamten Personen oder Vermögenssorge bei Minderjährigen

Sozialamt
Alle Bereiche der gesetzlichen Übernahme von finanzieller Sicherung im Leben

Kreisjugendpflege
Ansprechpartner für Schul-, Jugendsozialarbeit, Prävention

Pflegekinderdienst & Kindertagespflege
Mitarbeiterinnen unterstützen in Fragen der Aufnahme von Pflegekindern als auch in Fragen rund um die Kindertagespflege.

Allgemeiner Sozialer Dienst
Der ASD ist Ansprechpartner für Kinder, Jugendliche und Eltern. In der persönlichen Beratung ist es eine Kernaufgabe des ASD, die gesetzlich vorgesehenen ambulanten, teilstationären und stationären Hilfemöglichkeiten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes zu vermitteln, insbesondere die sogenannten Hilfen zur Erziehung. Der ASD ist daneben Ansprechpartner in familiären Krisensituationen. Er vermittelt bei Bedarf Tagespflegepersonen und ist außerdem für den gesetzlichen Kindesschutz zuständig.

Frühe Hilfen
Ansprechpartner Frühe Hilfen und Kindeswohlgefährdung

Integrationshilfe
Eingliederungshilfe § 35a SGB VIII (EGH)

Standort
Kontaktdaten
  • Kreisverwaltung Kaiserslautern - Abteilung Jugend und Soziales
  • info@kaiserslautern-kreis.de
  • +49 631 7105-0
  • https://www.kaiserslautern-kreis.de/verwaltung/jugend-und-soziales/
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