Über den Anbieter
Der Sozialdienst katholischer Frauen Trier e.V. (SkF) ist ein Frauen- und Fachverband in der katholischen Kirche, der Hilfen für Kinder, Jugendliche, Frauen und ihre Familien erbringt/bietet. Er ist anerkannter Träger der freien Jugend- und Wohlfahrtspflege.
Zielsetzung des SkF, sowohl im e.V. als auch in der gGmbH ist die Arbeit von Frauen für Frauen zur Verwirklichung der karitativen Aufgaben der katholischen Kirche. Solidarität mit und Unterstützung von hilfebedürftigen Frauen, Kindern und Familien in schwierigen Lebensphasen sowie sozialen und wirtschaftlichen Notlagen und als als Grundaussagen im Leitbild des SkF verankert.
Der SkF hält unterschiedliche Angebote und Dienste im Bereich der Kinder - und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe, Wohnungslosenhilfe, gesetzliche Betreuungen und Beratungsdienste vor, damit Frauen und Familien ihr Leben möglichst wieder eigenverantwortlich gestalten können:
EHE-, FAMILIE- UND LEBENSBERATUNG
Trennungs- und Scheidungsberatung
Im Rahmen der Trennungs- und Scheidungsberatung werden Familien mit minderjährigen Kindern sowohl in Form von Einzelberatungen, Paarberatungen oder Familienberatungen begleitet und unterstützt, die sich in einem Trennungs- oder Scheidungsverfahren befinden.
Im Falle der Trennung oder Scheidung erfolgt die Beratung und Unterstützung gemäß
§ 17 SGB VIII mit dem Ziel die Eltern in die Lage zu bringen einvernehmlich das Wohl des Kindes oder Jugendlichen wahrzunehmen.
Weitere Hilfe erfolgt durch die Durchführung begleiteter Besuchskontakte im Rahmen des § 18 SGB VIII. Diese dienen dazu, im Trennungsfall die Interessen des Kindes angemessen zu berücksichtigen und umzusetzen und den Kontakt zu beiden Elternteilen zum Wohle des Kindes zu erhalten und die Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung zu stärken.
Beratung von Alleinerziehenden
Unter Alleinerziehenden verstehen wir alle Familienformen in denen ein Elternteil dauerhaft oder vorübergehend die alleinige Erziehungsverantwortung für ein oder mehrere minderjährige Kinder im eigenen Haushalt hat.
Alleinerziehende erhalten Rat und Unterstützung zur Regelung des Umgangs mit dem jeweils abwesenden Elternteil.
Darüber hinaus erfolgt Unterstützung durch gezielte Beratung zu psychosozialen, rechtlichen und sozialrechtlichen Fragen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Beratungsarbeit ist die Unterstützung und Begleitung bei der Suche nach einer angemessenen Betreuungsform des/der Kindes/r für die berufsbedingte Abwesenheit oder als Grundlage zur Aufnahme einer Erwerbsarbeit.
Beratung von Pflegefamilien, Pflegekindern und Herkunftsfamilien
Unter Pflegefamilien verstehen wir Familien, die bereit sind ein fremdes Kind in Pflege zu nehmen, bereits ein fremdes Kind in der eigenen Familie pflegen oder sich für die Aufgabe als Pflegefamilie interessieren sowie die Pflegekinder selbst und ihre Herkunftsfamilien.
Die Beratung und Hilfe wird im Rahmen des §33 SGB VIII erbracht.
Im Einzelnen werden interessierte Familien beraten, die ein Pflegekind aufnehmen möchten damit sie sich auf diese Aufgabe vorbereiten.
Bei bestehenden Pflegeverhältnissen werden begleitete Besuchskontakte durchgeführt, die dazu dienen, die Rückkehroption in die Herkunftsfamilie in enger Zusammenarbeit mit dem Jugendamt zu klären.
Allgemeine Familien- und Sozialberatung
Die Beratungsangebote richten sich ebenfalls an Familien und Einzelpersonen, die Rat und Unterstützung in Krisensituationen, existentiellen Notlagen oder Erziehungsprobleme haben.
Es erfolgt ein Clearing und gegebenenfalls die weitere Begleitung und Beratung durch die Beratungsstelle oder die Vermittlung an andere Fachdienste.
Der Zugang zu den Beratungsangeboten ist grundsätzlich für alle Ratsuchenden offen.
Aus den oben genannten Zielgruppen und Beratungszielen leiten sich die Beratungsformen ab.
Prävention
Grundsätzlich dienen alle Beratungsangebote der Prävention, indem sie Hilfe zur Selbsthilfe leisten.
a.: Clearing
Im Rahmen eines sorgfältigen Clearings werden individuelle Beratungsbedarfe festgestellt und als Casemanagement mit den Ratsuchenden abgestimmt und koordiniert. Die Ratsuchenden werden zu Experten ihrer eigenen Lebensführung und erwerben Kompetenzen, die sie zu einer eigenständigen Lebensplanung und -führung befähigen.
b.: Onlineberatung
Onlineberatungsangebote dienen einem niedrigschwelligen, anonymen und möglichst frühen Zugang zu Beratung und Hilfe.
c.: Projektarbeit
Die Entwicklung und Erprobung von Projekten im Bereich der Frühen Hilfen dienen der Vorbeugung von schädigenden Entwicklungen und haben immer zum Ziel, Familien zu einer selbstverantwortlichen und eigenständigen Lebensführung zu befähigen.
d.: Existenzsicherung
In akuten Notfällen werden kurzfristige Maßnahmen zur Existenzsicherung ergriffen, wie die Vermittlung an die Trierer Tafel, die Ausgabe von Lebensmittelgutscheinen oder die Beantragung von Stiftungsmitteln und die Vermittlung an andere Beratungsstellen. Ziel dieser Sofortmaßnahmen ist die Einbindung in einen nachhaltigen Beratungs- und Begleitungsprozess zur stabilen Absicherung der Existenz der Familien.
Der Schutz des Privatgeheimnisses ist garantiert.
Gruppenspezifische Angebote
Gruppenangebote werden bedarfsgerecht konzipiert und zielen auf Prävention und Selbsthilfe.
BERATUNGSSTELLE FÜR SCHWANGERSCHAFTSFRAGEN
Das Angebot der Beratungsstelle richtet sich an Frauen und ihre Familien, die Fragen zum Thema Schwangerschaft und Geburt haben.
An Frauen mit Migrationshintergrund und ihre Familien, die aufgrund der Schwangerschaft Fragen haben und ein auf ihre spezifische Situation abgestimmtes Beratungsangebot suchen.
Die Beratungsstelle bietet Frauen und ihre Familien Hilfe an, die aufgrund der Schwangerschaft in eine wirtschaftliche und finanzielle Notsituation geraten sind.
Insbesondere schwangere Frauen und ihre Familien mit einem besonders problematischen Hinter-grund ( minderjährige und sehr junge Schwangere, psychisch kranke Schwangere und schwangere Frauen mit sozialen Notlagen ) finden in der Beratungsstelle Hilfe.
Schwangere Frauen und ihre Familien mit problematischem Suchtmittelkonsum.
Auch Schwangere und ihre Familien, die Fragen zu Pränataldiagnostik haben bzw. deren unge-borenes Kind von einer Behinderung bedroht ist, werden in der Beratungsstelle für Schwanger-schaftsfragen beraten und begleitet.
Ansprechpartner ist der SkF Trier zudem für Frauen und Familien, die den Wunsch haben Familie und Beruf besser vereinbaren zu können und eine qualifizierte Kinderbetreuung suchen.
KINDERTAGESPFLEGE
Ausbildung,Beratung undVermittlung von Tagesmüttern in Zusammenarbeit mit der Stadt Trier und dem Landkreis Trier-Saarburg
VORMUNDSCHAFTEN